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Zur Teilzeitdebatte – Kriegswirtschaft am Fall Deutschland

Zur Teilzeitdebatte – Kriegswirtschaft am Fall Deutschland

13. März 2026

In der Debatte um die Abschaffung des Rechts auf Teilzeit zeigt sich, wie der deutsche Staat, neben dem neuen Wehrdienstgesetz, seine Bürger:innen auf den unmittelbaren Dienst an Deutschland einstimmt. Dazu im Folgenden ein paar Gedanken.

„Mehr Ressourcen für Verteidigung bereitzustellen ist anspruchsvoll, weil verschiedene andere Herausforderungen anstehen. […] Es liegt auf der Hand, dass diese Herausforderungen nur dann bewältigt werden können, wenn die Wirtschaft hinreichend leistungsfähig ist. In Deutschland lahmt das Wirtschaftswachstum allerdings. Die Investitionen der Unternehmen schrumpfen. […] Welche Anforderungen ergeben sich daraus für die deutsche Finanzpolitik? Wenn Deutschland Priorität auf Wehrhaftigkeit und wirtschaftliche Stärke legt, bedeutet das geringere Priorität für andere, durchaus wichtige Ziele, z. B. soziale Sicherung oder Dekarbonisierung. In politischen Debatten wird gerne behauptet, man dürfe das eine nicht gegen das andere ausspielen. Das ist Wunschdenken, weil die verfügbaren Ressourcen nun einmal beschränkt sind.“ (Prof. Dr. Dr. h.c. Clemens Fuest, Vorstand des ifo Instituts)

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), der Wirtschaftsflügel der CDU, forderte Mitte Januar mit ihrem Schreiben Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit eine Reform des Rechts auf Teilzeit. Zwar wird anerkannt, dass bei der Entscheidung für eine Teilzeitstelle „im Vordergrund […] die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen“ stehe. Es gebe aber „mit ca. 25 Prozent auch einen wesentlichen Anteil von Teilzeitarbeit, die dem Ausbau der Work-Life-Balance dient.“ Das sei „in Anbetracht des Fachkräftemangels“ eine Belastung für die Volkswirtschaft. Somit gehöre die bestehende Regelung den „ökonomischen Realitäten“ angepasst.

Die, wahrscheinlich wohlkalkulierte, Empörung folgte prompt: Die Grünen sehen in den Forderungen der MIT einen Angriff auf gerade diejenigen, die sich neben dem Job auch noch um Kinder, Pflegebedürftige oder in ehrenamtlichen Tätigkeiten bemühen. Ein „echter Beitrag gegen den Fachkräftemangel“ sei „mehr Ganztag, mehr Kita- und Krippenplätze und bessere steuerliche Anreize für Vollzeit“.

Sören Pellmann von Die Linke kritisiert die „Gutsherrenart“ des Vorschlags und sieht einen Mangel an „modernem Verständnis der Arbeitswelt“. Es gebe „viele individuelle Gründe, in Teilzeit zu arbeiten“, und dafür solle sich niemand rechtfertigen müssen. Um dann hinzuzufügen: „Viele Menschen – insbesondere Frauen – wollen gern mehr arbeiten, aber fehlende Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen zwingen sie dazu, in Teilzeit zu arbeiten.“

Auch Manuela Schwesig von der SPD hält die Unterscheidung zwischen guten und schlechten Gründen für Teilzeit für falsch und beruft sich auf einen bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Dann werden sich mehr Menschen für eine Vollzeitstelle entscheiden.“

Die Diskussion über die deutsche Arbeitsmoral ist nicht neu. (Nicht erst) im letzten Jahr gab es dauernd Forderungen nach einer Verlängerung des Renteneintrittsalters, mit den neuen Gesetzen zum Bürgergeld wurde zum Jahreswechsel 2025/26 der Druck auf Erwerbslose, und damit der Druck auf alle lohnabhängig Beschäftigten, erneut erhöht. Die Diskussion über die „faulen jungen Menschen“ der „Gen Z“ füllt seitenweise Zeitungen und Websites.

Das treibende Motiv dieser Diskussionen und Maßnahmen, so auch der „Teilzeit-Debatte“, ist die allgemein geteilte Sorge um das Wohl der deutschen Wirtschaft. Keine:r der an der Diskussion Beteiligten stellt infrage, dass sich Politiker:innen Gedanken darüber machen müssen, dass möglichst viel und möglichst gewinnbringend gearbeitet wird. Linke und Gewerkschaften monieren zwar, dass die harte Arbeitsrealität schon irgendwie zu bewältigen sein muss. Dass es sie aber gibt und auch weiterhin geben soll, das streiten auch sie nicht ab. Denn eines ist ja allen klar: Wenn „unsere Gesellschaft“ funktionieren soll, dann sind „wir“ auf eine funktionierende Wirtschaft angewiesen. Wo sonst kriegt der Staat all die Gelder her, auf die er bei allen Plänen von ihm und für ALLE Forderungen an ihn angewiesen ist? Diese Tatsache trifft, ob es nun um die Förderung und Subventionierung vom Bau von Chip-Fabriken, die Sanierung der Bahnstrecken, die Aufrüstung der Bundeswehr und der eigenen Verteidigungsfähigkeit oder den Ausbau von Kitaplätzen und Krankenhäusern geht.

Die Erzählung über die Art, wie die Wirtschaft in Deutschland am Laufen gehalten wird, ging bisher so: Im schönen, nach zwei totalitären Zwischenphasen und Weltkriegen geläuterten, Deutschland kann niemand zu etwas gezwungen werden. Denn so steht es schon im Grundgesetz: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsgemäße Ordnung oder das Sittenleben verstößt.“ (Artikel 2 §1 GG) Und noch dazu: „Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“ (Artikel 2 §2 GG). Ergänzt wird das Ganze unter anderem durch das Recht, seine Meinung zu allen Themen zu äußern und sich innerhalb Deutschlands zu bewegen, wie es beliebt. Es ist nicht die Schuld der Regierungen und Gesetzeschreiber:innen, dass viele Menschen diese Rechte als eine Garantie missverstehen, Persönlichkeit entwickeln und Reisefreiheit genießen zu können. Dass das nicht an dieser Stelle niedergeschriebene, durch die Wahrung des Eigentumsrechts an anderer Stelle (Artikel 14 GG) aber ganz praktisch werdende „…wenn man es sich leisten kann“ aber bedeutet, dass die Menschen zwar vieles dürfen, aber eben erst mal was dafür brauchen, nämlich Geld, das fällt nur den Wenigsten bei der Preisung der freiheitlich demokratischen Grundordnung auf.

Wie Menschen an dieses Geld kommen, das weiß jede:r: Entweder eine:r hat Glück und besitzt soviel Geld (oder Eigentum wie Land und Gebäude), dass dessen bloße Benutzung im richtigen Moment an der richtigen Stelle schon für ein zusätzliches Einkommen sorgt (Investition). Oder aber, und so geht es den meisten, Menschen müssen sich darum kümmern, irgendwo einen Job zu bekommen. Und das bedeutet in den meisten Fällen, sich von einem Unternehmen dafür benutzen zu lassen, eben das Geld, was jemand anders wie vorher beschrieben investiert, durch die selber verausgabte Arbeit zu vermehren. Andere Möglichkeiten gibt es nicht.

Dass das Leben kapitalistisch organisiert ist, also aus der Benutzung der Arbeit der einen Gewinn für die anderen entsteht, das ist von allen Mitgliedern der Gesellschaft akzeptiert und vorausgesetzt. Das damit verbundene Wachstum der Wirtschaft, das sich ja in der Summe all der gewinnbringenden Geschäftsakte misst, kann somit ganz ohne direkten Zwang, einfach im freiheitlichen Streben der Mitglieder der Gesellschaft nach dem, was sie zum Leben brauchen, gelingen.

Denn das sind ja gerade die hehren Werte, die Politiker:innen immer anführen, wenn sich Bürger:innen über die hohen Ansprüche, die ihr Staat an sie stellt, beschweren, sei es beim gemeinsamen Frieren und weniger Duschen wegen hoher Rohstoffpreise, der Aufforderung länger und billiger zu arbeiten oder, wie aktuell, bei der Einladung, Deutschland wieder mehr an der Waffe zu dienen. Hier, im Gegensatz zu den „totalitären“ und „autoritären“ Staaten, wird niemand zu etwas genötigt. Hier können alle (mit deutschem Pass und im Rahmen der Gesetze) machen, denken und meinen oder auch reisen, was, wie und wohin sie wollen. Und das gelte es doch zu verteidigen, im Zweifelsfall mit dem eigenen Leben.

Natürlich sorgt der Staat dafür, dass das freie Wollen und Streben seinen Bedürfnissen nach ausreichend wirtschaftlichem Erfolg entspricht; durch die Anpassung der Rahmenbedingungen, also der gesetzlichen Grundlagen, in denen die freie Konkurrenz um Geld stattfindet. Nur einige Beispiele:

- Mit der Agenda 2010 wurde durch Lockerung des Kündigungsschutzes, der Senkung von Lohnnebenkosten und nicht zuletzt durch eine Verringerung der Leistungen im Falle von Arbeitslosigkeit der Druck auf Lohnabhängige stark erhöht und die deutsche Wirtschaft durch einen stark wachsenden Niedriglohnsektor gefördert. 

- Aktuell hat der deutsche Staat durch die Schaffung „bessere[r] Rahmenbedingungen für Investitionen“ in seiner „Wachstumsinitiative“ versucht, durch unter anderem steuerliche Anpassungen Unternehmen zu mehr Investitionen zu motivieren. Der „Kapitalzugang“ soll erleichtert werden, also die Möglichkeit, an Geld zu kommen, um gewinnbringende Unternehmungen zu finanzieren.

Die andauernde Diskussion über die Aufweichung selbstgesteckter Beschränkungen beim Arbeitsrecht oder dem Klimaschutz ist auch genau das: Der Versuch, über die Veränderung der Bedingungen das Konkurrieren der freien Bürger:innen um Geldeinnahmen das Wirtschaftswachstum in Deutschland positiv zu beeinflussen.

Die Organisation dieser Freiheit ist das innenpolitische Hauptgeschäft aller Regierungen. Das Verhältnis ist klar: Die Menschen dürfen sich – im Dienste der staatlichen Interessen – ganz ungezwungen mit den Vorgaben, die das Leben so mit sich bringt, abfinden und abmühen. Der Staat verändert dabei die Vorgaben und Rahmenbedingungen entsprechend seinen Interessen.

Der Vorschlag der MIT bringt, zumindest diskursiv, in dieses Verhältnis eine qualitative Änderung. Während, wie besprochen, sich das gute Leben in der BRD bisher darin auszeichnete, beim Zurechtkommen keine unmittelbaren Vorschriften vom Staat zu bekommen, wird nun ganz direkt gefordert, dass sich die Bürger:innen (nur in „Ausnahmefällen“ nicht) für 40 Stunden in der Woche um ihr Geldeinkommen kümmern oder zumindest soviel wie möglich in „vollzeitnahen“ Jobs arbeiten.

Interessant sind dabei mehrere Aspekte: Das bestehende Recht auf Teilzeit beinhaltet bereits, dass der Staat eine Ausnahme vom Normalfall der Vollzeitbeschäftigung gewährt, sonst bräuchte es ein entsprechendes Gesetz gar nicht. Insofern geht die Diskussion, die gerade inhaltlich geführt wird, als würde diese Norm jetzt erst eingeführt und gefordert, an der Sache vorbei: Vollzeitarbeit ist bereits die bestehende Bestimmung, das Recht auf Teilzeit ist eine Gewährung der Ausnahme. Hierin ist schon der Verweis auf das Verhältnis zwischen Staat und Bürger:in: Jedes Recht der Bürger:innen ist eine Erlaubnis des Staates in Relation zu seinen eigenen Zwecken.

Zudem fällt in der Diskussion auf, dass fast alle Kritiker:innen der Forderung der MIT als Gegenargumente die Notwendigkeit der Betreuung von Kindern und Pflegebedürftigen oder das Engagement in Ehrenamt anführen, das mit einer Vollzeitstelle nicht zu realisieren sei. Gerade diese „Ausnahmefälle“ sind aber mit dem Antrag der MIT nicht gemeint: „Besondere Gründe können beispielsweise die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder eine berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung sein.“ Die Forderung der MIT richtet sich explizit an die Art Teilzeit, „die dem Ausbau der Work-Life-Balance dient“. Dass sich Menschen freiwillig für weniger Einkommen entscheiden, weil sie noch etwas Zeit zum Leben haben wollen, das scheint Kritiker:innen wie Befürworter:innen so abseitig, dass dieses Argument in der Diskussion gar keiner Betrachtung bedarf (Ausnahme vielleicht ganz vorsichtig Sören Pellmann: Man soll den Arbeitgeber nicht um Erlaubnis bitten müssen).

Die schöne Erzählung, man arbeite ja, um zu leben, und nicht umgekehrt, findet in der Realität der Politiker:innen noch nicht mal als ideologische Rechtfertigung mehr Nutzen. So bleiben aber alle Argumente für den Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels unwidersprochen. Empört wird sich lediglich über den Ton, die Wortwahl der „Lifestyle-Teilzeit“. Diese richtet sich aber, wie gesagt, gar nicht an die hart arbeitenden und trotzdem Carearbeit leistenden Mütter und die Menschen im Ehrenamt, welche durch die Empörung in Schutz genommen werden sollen. Sie richtet sich an die Schlendriane, die tatsächlich denken, sie könnten sich rausnehmen, etwas Lebenszeit für sich zu beanspruchen.

Gemessen an der Argumentation, dem Für und Wider der Begründungen, scheint die ganze Debatte daher eher wie eine Runde Schattenboxen. Mit welchem Zweck wird sie trotzdem so leidenschaftlich geführt?

Der Versuch einer Einordnung: In einer Zeit, in der aufgrund der hart geführten Auseinandersetzung der Staaten um ihre Position in der Rangliste der internationalen Staatenkonkurrenz auch und gerade Deutschland mit Nachdruck die eigene Verteidigungsfähigkeit vorantreibt, braucht es einer Bevölkerung, die sich der Notwendigkeiten dessen fügt. Während mit dem neuen Wehrdienstgesetz die Regierung (vorerst noch) auf der Basis von Freiwilligkeit versucht, den (Wehr)Dienst an Deutschland abzudecken, ist der Vorstoß der MIT die offene Forderung, deutsche Bürger:innen in Vollzeit für die deutschen Interessen zu verpflichten. Und, anders als beim Thema Wehrpflicht, bleibt diese Forderung in der Sache unwidersprochen. Insofern kann die Debatte um das Recht auf Teilzeit gelesen werden als der Versuch, den Dienst an Deutschland in der ganz alltäglichen Sphäre der Lohnarbeit einzufordern und die Möglichkeit von dessen Umsetzung auszuloten.

Es bleibt festzuhalten: Das tägliche Zurechtkommen in einer kapitalistisch organisierten Gesellschaft unter den vom Staat gesteckten Bedingungen war immer schon so organisiert, dass es den staatlichen Interessen dient. Von daher ist es schon immer falsch gewesen, in dem Subjekt, das einen selbst in ein Klassenverhältnis setzt, eine Schutz- und Sorgemacht zu erkennen. Gesetze dienen der Durch- und Umsetzungen einer Gesellschaft, die staatliche Interessen an kapitalistischem Wachstum befriedigt. Bisher waren diese Gesetze und Vorschriften aber eben das: Vorgaben, innerhalb derer die Bürger:innen sich das Leben frei gestalten dürfen. Mit der Forderung nach der Zurücknahme des Rechts auf Teilzeit, also auch der diskursiven Stoßrichtung hin zu einer Pflicht zur Vollzeit, wird diese Erlaubnis der freien Gestaltung erstmals offen infrage gestellt.

Dessen sollten sich alle bewusst sein, als einen weiteren Schritt hin zur unmittelbaren Inanspruchnahme der deutschen Bevölkerung für die staatlichen Nöte und Interessen im internationalen staatlichen Konkurrenzkampf, wenn als Argument für Wehrdienst, militärische Abschreckung und Verteidigung „unserer“ Werte gerade die individuellen Freiheiten gegen die „totalitären Regime“ und „faschistischen Gegner“ der Demokratie hochgehalten werden.

Wichtige Nachbemerkung: Teile dieses Textes könnten missverstanden werden als ein Plädoyer für den Standpunkt, alle Staaten, egal wo und wie regiert, seien eigentlich gleich, die BRD also einfach der gleiche autoritäre Mist wie Russland oder die Türkei (z. B. hier: Hier, im Gegensatz zu den totalitären und autoritären Staaten, wird niemand zu etwas genötigt.“) Wir können und wir wollen nicht beurteilen, wo sich das Leben auf dieser Welt noch am ehesten aushalten lässt. Diese Wahl haben Menschen normalerweise nicht. Menschen werden auf einem Flecken Erde geboren und erhalten einen Pass des entsprechenden Staates. Die Frage „Würdest du lieber in Russland/China/Iran oder nicht doch im liberalen Deutschland leben?“ erübrigt sich, da Staatsbürgerschaft kein Outfit ist, das sich Menschen frei aussuchen können.

Trotzdem sind wir uns sehr wohl bewusst, dass die Art und Weise, wie Staaten ihr Volk benutzen, sehr unterschiedlich im Grad der Repression oder der bürgerlichen Freiheiten ist. Es ist natürlich ein Unterschied, ob ich für einen Lesekreis oder weil ich die falsche Person geküsst habe, in U-Haft komme oder nicht. Oder eben, ob ich zum Wehrdienst mit dem Bus von der Straße geschnappt werde oder bisher nur der Fragebogen zur Musterung verpflichtend ist.

Dass aber Staaten ihr Volk benutzen, um ihre Interessen zu befriedigen, und dass sich an diesen Interessen misst, welche Freiheiten und Zumutungen ein Staat seinen Bürger:innen gewährt, das ist tatsächlich überall gleich. Deshalb ist es auch überall unangebracht, sich für den Staat, also den Herrschaftsapparat über das eigene Leben, einzubringen und freiwillig herzugeben. Gerade in (Vor)Kriegszeiten wird deutlich, dass auch die liberalsten Staaten nicht mit sich diskutieren lassen, ob und wie sich ihr Volk für sie nützlich zu machen hat.